Am 14. Februar hat der Bundesrat der Novelle der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Dabei wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf einige Änderungen vorgenommen. In Kraft treten werden die Änderungen voraussichtlich im März, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Was wird sich konkret ändern? Sowohl Autofahrerinnen und Autofahrer, als auch Radfahrerinnen und Radfahrer müssen sich auf Änderungen einstellen:
Zum Jahresbeginn traten Änderungenn der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die auch den Radverkehr betreffen.
Die erste Änderung ergibt sich aus dem Wegfall einer Übergangsregelung. In der Vorschrift über Ampeln ist festgelegt, dass Radfahrer auf Radverkehrsführungen die Fahrradampeln beachten müssen. Gibt es keine Fahrradampel, gilt die Ampel für den allgemeinen Fahrverkehr.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat mit inhaltlicher Mitwirkung des ADFC eine Verständnisbroschüre Pkw – Fahrrad mit 28 Seiten im Format DIN A5 herausgebracht. Im Design eines Sprachführers will sie zwischen Autofahrern und Radfahrern vermitteln.
Als Flüchtling in Deutschland - so glücklich die meisten auch sind, endlich in Sicherheit angekommen zu sein, so schwierig ist das Zurechtfinden bei uns. Die meisten verstehen unsere Sprache nicht, was für uns selbstverständlich ist, bleibt für viele Flüchtlinge fremd und unverständlich. Das beginnt beim Kaufen der SIM-Karte für's Telefon und hört bei der roten Ampel nicht auf.
Bei Verkehrsteilnehmern und in den Medien kommt es regelmäßig zur Verwirrung über die unterschiedlichen Möglichkeiten für die Radverkehrsführung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer. Zunächst mag man meinen, dass Radwege noch ganz einfach zu verstehen sind. Wenn man sich umschaut, wie eine Vielzahl von Radfahrern unterwegs sind, erkennt man aber oft schon die Unwissenheit und Verunsicherung.