Am 17. Juni 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden kann. Damit hebt der BGH das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom Juni 2013 auf. Der ADFC hatte die Klägerin auf ihrem Rechtsweg unterstützt – und begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter als Wiederherstellung der Rechtssicherheit.

 

Nach Ansicht des Gerichts bestand zum Zeitpunkt des Unfalls keine allgemeine Verkehrsauffassung und kein Verkehrsbewusstsein, dass es zum Eigenschutz erforderlich und zumutbar sei, einen Helm zu tragen. Seinerzeit lage die Helmtragequote in Deutschland bei 11 Prozent, derzeit sind es rund 15 Prozent.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Wenn ein Radfahrer vollkommen unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles wird, dann darf ihm niemand seine berechtigten Schadensersatzansprüche streitig machen – egal, ob mit oder ohne Helm gefahren wurde. Das ist die Quintessenz des BGH-Urteils. Der ADFC hat mit der verunglückten Radfahrerin für dieses Urteil gekämpft – und wir freuen uns, dass sie nach den Strapazen des fast zwei Jahre dauernden Rechtsstreits und der Bewältigung der schweren Unfallfolgen von höchster Instanz Recht bekommen hat.“