StVO-Novelle 2020Am 14. Februar hat der Bundesrat der Novelle der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Dabei wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf einige Änderungen vorgenommen. In Kraft treten werden die Änderungen voraussichtlich im März, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Was wird sich konkret ändern? Sowohl Autofahrerinnen und Autofahrer, als auch Radfahrerinnen und Radfahrer müssen sich auf Änderungen einstellen:

  • Bisher durften Radfahrende nebeneinander fahren, wenn sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Die Regel bleibt prinzipiell bestehen, wird aber anders und damit eindeutiger formuliert.
  • Auf Gehwegen durften Radfahrer bisher und auch zukünftig nur fahren, wenn dies ausdrücklich durch ein Zusatzschild erlaubt ist. Die Bußgelder für Verstöße gegen diese Regel werden aber drastisch erhöht. Statt 10 bis 25 Euro werden zukünftig 55 bis 100 Euro fällig. Ab einem Bußgeld von 60 Euro gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
  • Der Grünpfeil ist inzwischen allgemein bekannt. Zukünftig wird es einen speziellen Grünpfeil für den Radverkehr geben. Es gilt wie für Kraftfahrzeuge auch, dass man zunächst halten muss, bevor der Grünpfeil das Rechtsabbiegen an der roten Ampel erlaubt.
  • Fahrradstraßen können in Tempo-30-Zonen nun einfacher ausgeschildert werden. In den Kreuzungsbereichen werden zukünftig weniger Schilder benötigt.
  • Neben Fahrradstraßen wird es zukünftig auch Fahrradzonen geben. Wie Tempo-30-Zonen oder Parkverbotszonen werden größere zusammenhängende Bereiche für den Radverkehr eingerichtet.
  • Außerorts können durch Fahrstreifenbegrenzungen Radwege besser erkennbar gestaltet werden.
  • Verkehrsteilnehmer müssen sich auf neue Verkehrszeichen einrichten: Fahrradzonen und Radschnellwege werden durch gesonderte Zeichen beschildert, außerdem wird es ein Überholverbot von Radfahrenden, ein Zusatzzeichen "Lastenrad" z. B. für die Ausweisung von speziellen Parkplätzen sowie eine spezielle Markierung geben, um die Vorfahrt von Radwegen anzuzeigen.
  • Auf Geh- und Radwegen sowie in Zweiter Reihe darf auch jetzt schon nicht geparkt und gehalten werden. Die Bußgelder für diese Verstöße werden von 15 bis 30 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht.
  • Fahrradschutzstreifen werden mit einer unterbrochenen Linie auf der Fahrbahn markiert. Bisher durfte dort nicht geparkt, aber gehalten werden. Auch dies ist zukünftig verboten.
  • An Kreuzungen neben Radwegen darf zukünftig nicht mehr nur im Bereich von 5 Metern, sondern auf 8 Meter Abstand zur Kreuzung nicht mehr geparkt werden. Dadurch soll die Sichtbarkeit von Radfahrenden im Kreuzungsbereich verbessert werden.
  • Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit recht abbiegen, wenn mit Radverkehr zu rechnen ist. Dadurch sollen Rechtsabbieger-Unfälle verhindert werden.
  • Das Bußgeld für die Gefährdung des Radverkehrs beim Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen wird von 70 auf 140 Euro erhöht.
  • Wer den Radverkehr durch eine unachtsam geöffnete Autotür gefährdet, zahlt zukünftig 40 statt 20 Euro.
  • Beim Überholen von Radfahrenden musste der Autoverkehr bisher "ausreichenden Seitenabstand" einhalten. "Ausreichend" wurde von der Rechtsprechung auf 1,5 Meter festgelegt, je nach Situation aber auch mehr. Zukünftig konkretisiert die Straßenverkehrsordnung den Überholabstand auf mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts.