Am 17. Juni 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden kann. Damit hebt der BGH das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom Juni 2013 auf. Der ADFC hatte die Klägerin auf ihrem Rechtsweg unterstützt – und begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter als Wiederherstellung der Rechtssicherheit.
Am 17. Juni entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), ob das umstrittene Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig von Juni 2013 Bestand hat. Das Gericht hatte einer verunglückten Radfahrerin 20 Prozent Mitschuld an den Folgen eines Unfalls gegeben, den eine Autofahrerin allein verschuldet hatte. Begründung: Die Radlerin trug keinen Helm. Der ADFC hält das Schleswiger Urteil für falsch – und erwartet, dass der BGH eine Mitschuld der Radfahrerin ablehnt.
Das Radfahren auf der Fahrbahn ist für uns eines der zentralen Themen. Zur Information aller Verkehrsteilnehmer haben wir einen Infoflyer entwickelt und drucken lassen. Dieser Flyer wird auf unseren zahlreichen Infoständen in Pinneberg in den kommenden Wochen verteilt werden. Er kann auch hier herunter geladen werden.
Unser Hauptanliegen ist es, die Verkehrsteilnehmer über die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung seit 1997 aufmerksam zu machen. In Pinneberg gibt es inzwischen nur noch sehr wenige benutzungspflichtige Radwege. In aller Regel fahren die Radler auf der Fahrbahn, das ist sicherer (auch wenn manchem das subjektive Sicherheitsempfinden etwas anderes vorgaukelt).
Gerne weisen wir hier auch auf den Flyer der Stadt Pinneberg zum Thema Radfahren in Pinneberg hin, der ebenfalls druckfrisch vorliegt.
Nachdem am 1. April die Straßenverkehrsordnung geändert wurde, trat am 1. August 2013 auch eine für Radfahrer relevante Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in Kraft. Die StVZO enthält Vorschriften zur Ausrüstung von Fahrrädern, u.a. der Beleuchtung. Bis zum 31. Juli waren batteriebetriebene Lampen nur an Rennrädern mit einem Gewicht von unter 11 kg zulässig. Lediglich eine zusätzliche, batteriebetriebene Schlussleuchte war auch an anderen Rädern zulässig.
Seit dem 1. August ist nun auch batterie- oder akkubetriebene Beleuchtung zulässig. Aber:
Am 1. April tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Bereits im September 2009 startete das Bundesverkehrsministerium einen Anlauf zur Novelle. Aufgrund eines Formfehlers hat Bundesverkehrsminister Ramsauer diese Novelle dann im April 2010 für ungültig erklärt. Im Bundesgesetzblatt war die Novelle jedoch veröffentlicht, auch das Bundesjustizministerium hat die Novelle weiterhin in seinem Portal gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Die daraus entstehende Rechtsunsicherheit ist mit der aktuellen Novelle endlich ausgeräumt.