Parken neben dem SchutzstreifenAm 16. August legten die Fraktionen der CDU, Bürgernahen und FDP im Ausschuss für Stadtentwicklung einen Antrag zum Jappopweg vor. Sie fordern, die erst in diesem Jahr erstellten Fahrradschutzstreifen wieder entfernen lassen. Für die Markierung dieser Schutzstreifen wurde ein Großteil der Mittel zur Förderung des Fahrradverkehrs des Jahres 2017 ausgegeben worden. Der Jappopweg gehört zur Veloroute 3, welche eine für den Radverkehr wichtige Verbindung von Pinneberg nach Schenefeld und Hamburg darstellt. Die Radfahrer sollen statt auf der Fahrbahn auf einem Hochbordweg in beide Richtungen zusammen mit dem Fußverkehr geführt werden.

 

Begründung ist die Lärmbelastung durch den schlechteren Verkehrsfluss, den PKW verursachen, die links der Schutzstreifen parken. Das Problem stellen also eigentlich die Kraftfahrzeuge dar, die dort ordnungswidrig parken: Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Dort ist aber der Schutzstreifen. Gemäß StVO darf auf dem Schutzstreifen nicht geparkt werden. Daraus folgt, dass an Straßen mit Schutzstreifen nicht auf der Fahrbahn geparkt werden darf. Alternative Stellplätze stehen an der Jappophalle und auf den Grundstücken der Anwohner in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Im Antrag wird behauptet, dass der straßenbegleitende Fußweg ausreicht, um dort den Rad- und Fußverkehr gemeinsam zu führen. Dies ist nicht richtig. Das laut Verwarlungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) geforderte Mindesmaß wird nicht durchgehend erreicht. Zudem sprechen zwei weitere Vorgaben gegen eine solche Lösung:
Radwege nur dann als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn für Radfahrer auf der Fahrbahn eine besondere örtliche Gefährdung besteht. Gemäß Empfehlungen für den Radverkehr (ERA), auf die die VwV-StVO verweist, sollen kombinierte Geh- und Radwege nicht auf Hauptverbindungen des Radverkehrs angelegt werden.
Der Antrag sieht vor, den Radverkehr einseitig in beide Richtungen zu führen. Die VwV-StVO gibt vor, dass Zweirichtungsradwege innerorts grundsätzlich nicht angelegt werden sollen.

Der Jappopweg ist Teil der Veloroute 3, damit also eine Hauptverbindung für den Radverkehr. Wenn auf einer Veloroute auf der Fahrbahn eine erhöhte Gefährdung für den Radverkehr besteht, ist das Konzept einer Veloroute nicht richtig umgesetzt worden.

Fazit:
Die im Antrag vorgeschlagene Lösung widerspricht in mehrerer Hinsicht den einschlägigen Rechtsvorschriften. Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist es jedoch, rechtskonforme Lösungen zu realisieren. Der Antrag der drei Fraktionen Antrag darf in dieser Form also nicht umgesetzt werden. Man sollte ihn deshalb auch nicht stellen.

Hier der Antrag im Wortlaut:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Fahrradstreifen im Jappopweg wieder entfernen zu lassen. Außerdem wird empfohlen, ein Halteverbot auf der Seite der geraden Hausnummern (Richtung LSE rechts) einzurichten.

Begründung: Durch die Politik wurde beschlossen, die „Veloroute Waldenau“ auszubauen, zur einheitlichen Markierung und bei Verlagerung des Radverkehrs sollte der Politik jedoch ein Konzept vorgelegt werden. Dies ist bedauerlicherweise nicht geschehen. Die Erfahrungen am Jappopweg haben gezeigt, dass es durch die Anlegung der Fahrradstreifen zu erhöhter Lärmbelästigung kommt, da fahrende PKWs auf Grund von parkenden Fahrzeugen neben den Fahrradstreifen bei Gegenverkehr immer wieder halten und anfahren müssen. Der vorhandenen konventionelle Rad- und Fußweg hat eine ausreichende Breite, um die Radfahrer dort fahren zu lassen, wenn der vorhandene Bewuchs zurückgeschnitten wird.“