Nach einigen Wochen der Unsicherheit kam nun die Entwarnung: Die Radtouren des ADFC Pinneberg dürfen wieder stattfinden.
Wie kürzlich berichtet, hat das Verkehrsministerium in Kiel den ADFC darauf aufmerksam gemacht, dass es geführte Radtouren des ADFC für erlaubnispflichtig hält. Grundlage ist die Straßenverkehrs-Ordnung, nach der" Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden", einer Erlaubnis bedürfen. Mit dieser Ansicht steht das Kieler Verkehrsministerium allein da, alle anderen Verkehrsministerien auf Landesebene sehen keine Erlaubnispflicht. Nicht nur, aber auch beim ADFC Pinneberg kam es deshalb zu Absagen von geplanten Radtouren.
Inzwischen hat das Verkehrsministerium in Kiel wohl zu viel Gegenwind aus der Bevölkerung bekommen. Genau diejenigen, die dem ADFC gegenüber auch auf explizite Nachfrage auf ihrem Standpunkt beharrten, befürworten plötzlich eine liberale Handhabe der zuständigen Verkehrsbehörde und sehen keine Genehmigungspflicht mehr. Aus dem Verkehrsministerium haben wir mitgeteilt bekommen: "Wenn also bei Radtouren (mit weniger als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) ausschließlich nur das Radverkehrsnetz oder Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung bzw. vorhandene Radwege an Landes- und / oder Bundesstraßen befahren werden, dann ist eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis nicht erforderlich. Bei über (die Fahrbahn von) Landes- und Bundesstraßen geführten Fahrradtouren können - unabhängig von der Teilnehmerzahl - erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Sinne der VwV-StVO zu § 29 Abs. 2 StVO nicht grundsätzlich von vornherein ausgeschlossen werden. Dementsprechend ist eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen."