Das Verkehrsministerium in Kiel hat den ADFC darauf aufmerksam gemacht, dass es geführte Radtouren des ADFC für erlaubnispflichtig hält. Dies ergebe sich aus § 29 StVO, indem es heißt: "Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird". Mit dieser Ansicht steht das Kieler Verkehrsministerium allein da, alle anderen Verkehrsministerien auf Landesebene sehen keine Erlaubnispflicht. Der ADFC in Schleswig-Holstein muss sich dem jedoch beugen, um nicht in eine erhebliche Rechtsunsicherheit zu begeben.
Betroffen sind unabhängig von der Teilnehmerzahl alle Radtouren, die ganz oder teilweise über Landes- oder Bundesstraßen führen. Dies lässt sich leider nicht immer vermeiden. Um die Erlaubnis zu erhalten, ist die voraussichtliche Teilnehmerzahl und die exakte Routenführung anzugeben. Die Erlaubnis ist kostenpflichtig, etwa 50 Euro wurden genannt, sie wird in der Regel unter Auflagen erteilt.
Dieses Vorgehen erfordert einen erheblichen Aufwand durch die Tourenleiter, verursacht erhebliche Kosten und macht spontane Änderungen einer Tour z.B. aufgrund des Wetters unmöglich. Hinzu kommen Aufsichtspflichten des Tourleiters sowie der Umstand, dass er eventuell für einen Schaden haften muss, der im Zusammenhang mit der Tour auf einer Bundes- oder Landesstraße entstanden ist.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass Tourenleiter deshalb die von ihnen vorgesehenen Touren absagen müssen.